Der Gesellschaftervertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, in welchem die Gesellschafter bei Gründung der Gesellschaft deren Rechtsgrundlagen regeln. Für Personengesellschaften ist keine besondere Form für den Gesellschaftsvertrag vorgesehen. Es empfiehlt sich jedoch aus Gründen der Beweisbarkeit den Vertrag schriftlich abzufassen.
Bei Kapitalgesellschaften ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung dieser Formvorschrift ist der Vertrag nichtig.
Nachfolgend sind einige Muster für verschiedene Gesellschaftsverträge aufgeführt. Die Musterverträge dienen dem Zweck, eine Übersicht über den Regelungsbedarf und die Regelungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrages zu geben. Der Mustervertrag enthält daher nur Beispiele für typische Regelungsinhalte und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit in Bezug auf die getroffenen Regelungen. Eine individuelle Beratung und die stets notwendige individuelle Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages kann der Mustervertrag nicht ersetzen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung eines Gesellschaftsvertrages wird empfohlen, den Inhalt des Gesellschaftsvertrages mit einem Rechtsanwalt oder Notar abzustimmen.

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Die bereitgestellten Musterverträge dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Sie werden ohne Gewährleistung hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtlichen Wirksamkeit zur Verfügung gestellt.