Versicherungen für Unternehmer/in
Kennen Sie die für Sie wichtigen Versicherungen? Wir haben einen Überblick für Sie erstellt.
Private Absicherung
- Krankenversicherung / Pflegeversicherung
- Krankentagegeld / Krankengeld
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft

Private Absicherung
Als Unternehmer stehen Sie vor der Frage, wie Sie es mit Ihrer Kranken-, Alters-, Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung halten sollen. Es gilt Entscheidungen zu treffen. Aber nur wer gut informiert ist, trifft die richtigen Entscheidungen.
1. Krankenversicherung / Pflegeversicherung
In Deutschland ist für alle Bürger eine Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen, bei Krankheit und Unfall ausreichende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie Arzneien, Heil- und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen.
Wird nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in die Selbstständigkeit gewechselt, hat der Versicherte beim Abschluss einer Krankenversicherung zwei Möglichkeiten:
1. Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied. Zu den Beitragssätzen berät Sie ausführlich die GKV.
2. Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Hierbei ist zu beachten, dass ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung während der Selbstständigkeit nicht mehr möglich ist.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung. Sie kommt im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall für die materiellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auf.
Für die Pflegepflichtversicherung gilt, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch in der gesetzlichen Pflegekasse versichert sind.
Als privat Krankenversicherter müssen Sie eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
2. Krankentagegeld / Krankengeld
Wird ein Selbstständiger krank, so verdient er in der Regel kein Geld mehr. Im Gegensatz zu einem Angestellten erhält er keine sechswöchige Lohnfortzahlung.
Für Selbstständige ist es daher empfehlenswert, sich gegen das Risiko krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanziell abzusichern. Privat Krankenversicherte, aber auch freiwillig gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, dafür eine Krankentagegeldversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) abzuschließen. Innerhalb einer Krankentagegeldversicherung kann der Selbstständige selbst bestimmen, ab welchem Zeitpunkt die unterstützenden Leistungen beginnen sollen. Auch die Höhe der Leistungen ist in einem gewissen Maß festlegbar.
Die GKV bietet ein sogenanntes Krankengeld für Selbstständige an. Allerdings werden Einkommens-ausfälle wegen Arbeitsunfähigkeit erst ab der 7. Woche ausgeglichen.
3. Rentenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Altersversorgung obliegt grundsätzlich dem Unternehmer selbst. Sie können in der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung bleiben oder Sie schließen ersatzweise eine private Rentenversicherung ab. Für Selbstständige mit nur einem Auftraggeber ist die gesetzliche Rentenversicherung jedoch Pflicht. Dies gilt ebenso für einige andere selbstständig Tätige. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Informieren Sie sich, ob für Sie die Rentenversicherungspflicht gilt!
Nicht bezahlte Beiträge können bis zu 30 Jahre rückwirkend eingefordert werden.
Eine Auflistung versicherungspflichtiger Selbstständiger finden Sie in § 2 Sozialgesetzbuch VI. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Haben Sie in der Vergangenheit schon mehrere Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, kann sich ein Verbleib zum Mindestbeitragssatz (z. B. zur Sicherung ihrer Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente) lohnen.
Sprechen Sie darüber mit Ihrem Rentenberater bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Private Rentenversicherung
Zusätzlich zur bzw. anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung kann auch eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Auch bei dieser Versicherungsform können Zusätze (wie z. B. Berufsunfähigkeit, Witwenrente, etc.) vereinbart werden.
Sie können sich von Versicherungsberatern (www.bvvb.de/BeraterSuche.aspx) oder der Verbraucherzentrale (www.vzbv.de) über die unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten zur privaten Rentenvorsorge informieren.
4. Arbeitslosenversicherung
Existenzgründer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit eine freiwillige Weiterversicherung abzuschließen, um so ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Nach Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit und Eintreten in die Arbeits-losigkeit hat der Existenzgründer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.
5. Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
Jedes Unternehmen wird grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung und muss sich beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anmelden. In der Regel ist das eine gewerbliche Berufsgenossenschaft.
Die Berufsgenossenschaft versichert die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Beiträge fallen aber nur dann an, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, eine Versicherungspflicht für Sie als Unternehmer besteht oder Sie sich freiwillig versichert haben. Ob Sie als Unternehmer beitragspflichtig sind, ist per Gesetz oder in der jeweiligen Satzung der Berufsgenossenschaft festgelegt.
Welche Berufsgenossenschaft für Ihre Tätigkeit zuständig ist und ob eine Beitragspflicht für Sie besteht, erfahren Sie bei der kostenlosen Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter 0800 60 50 404 oder unter www.dguv.de. Auch wenn Sie nicht versicherungspflichtig sein sollten, kann eine freiwillige Versicherung bei Ihrer Berufsgenossenschaft sinnvoll sein. Bei relativ geringen Jahresbeiträgen wird ein umfassender Versicherungsschutz angeboten.
Eine private Unfallversicherung kann als Alternative zur freiwilligen Mitgliedschaft der DGUV oder zur Ergänzung der selbigen sinnvoll sein.
Weitere Ansprechpartner / Adressen
BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
Rheinweg 24
53113 Bonn
www.bvvb.de
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Mittelstr. 51
10117 Berlin
www.dguv.de
Deutsche Rentenversicherung Bund DRVB
www.deutsche-rentenversicherung.de
GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Wilhelmstr. 43/43G
10117 Berlin
www.gdv.de
Stiftung Warentest
Lützowplatz 11 – 13
10785 Berlin
www.test.de