Bankvollmacht – Zugriff für Ihre Vertrauensperson

So erteilen Sie eine Bankvollmacht für ihr Firmenkonto.

Grundsätzlich gilt, dass Kontoinhaber und dessen gesetzliche Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG) über das Bankkonto automatisch verfügungsberechtigt sind. Jedoch nur der Kontoinhaber selber hat die Möglichkeit den Kreis der Verfügungsberechtigten auf Dritte zu erweitern.

Eine Bankvollmacht oder auch Kontovollmacht ist eine gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut erteilte Vollmacht zugunsten Dritter. Diese können daraufhin über ein bestimmtes Bankkonto oder Depot im Umfang der erteilten Vollmacht verfügen. Eine Bankvollmacht kann nur der Kontoinhaber ausstellen. Begünstigte einer Bankvollmacht können Angehörige des Kontoinhabers, Angestellte eines kontoführenden Unternehmens oder sonstige dritte Personen sein.

Bankvollmacht

Die Erteilung der Bankvollmacht

Durch eine Bankvollmacht gewähren Sie Dritten den Zugang zu Ihren Bank- und Transaktionsgeschäften. Ihre Vertrauensperson kann mit einer Kontovollmacht über das Guthaben verfügen, einen Dispositionskredit ausschöpfen, mit Wertpapieren handeln sowie alle die Konto betreffenden Mitteilungen und Erklärungen entgegennehmen und anerkennen.

Die Vollmacht berechtigt allerdings nicht für die Erteilung von Untervollmachten, zur Eröffnung weiterer Konten oder Depots, zum Abschluss von Kreditverträgen oder zur Beantragung von Kreditkarten. Dies liegt darin begründet, dass diese Geschäfte nicht im direkten Zusammenhang mit dem Bankkonto stehen, sondern als eigenständige Bankverträge anzusehen sind.

Ihre kontoführende Bank oder Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Bevollmächtigten anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Zur Erteilung der Bankvollmacht sollten Sie daher gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten Ihre Bank oder Sparkasse aufsuchen.

In der Regel halten die Banken Vordrucke für Standardformulare bereit. Alternativ stellt das Bundesministerium für Justiz online eine Mustervollmacht zur Verfügung.

Standardvordrucke einer Bank oder des Bundesministeriums für Justiz sehen allerdings keine Einschränkungen auf bestimmte Konten vor

Arten der Kontovollmacht

Prinzipiell wird danach unterschieden, ob die Wirksamkeit der Bankvollmacht über den Tod des Kontoinhabers hinaus gelten soll oder nicht. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt es hierfür nicht.

Bankvollmacht über den Todesfall hinaus

Die Standardvollmachten der Banken sind in der Regel zeitlich unbeschränkte Vollmachten, die über den Tod hinaus wirksam sind. Eine Kontovollmacht erlischt nach § 672 BGB nicht automatisch mit dem Tod oder der Geschäftsunfähigkeit des Kontoinhabers. Unter Familienangehörigen ist dies meist gewollt, um einen reibungslosen Zahlungsverkehr weiterhin zu gewährleisten.

Ohne Kontovollmachten kann ein Zahlungsverkehr erst dann erfolgen, wenn Erbscheine der Bank vorgelegt werden können. Jedoch ist dieses Vorgehen auch mit einem Risiko verbunden.

Gehören die Bevollmächtigten nicht zum Kreis der Erben, so können die Erben mit einem Erbschein die Bankvollmachten zugunsten nicht erbberechtigter Dritter widerrufen. Ein Widerruf der Kontovollmacht kann jederzeit erfolgen. Stirbt der Bevollmächtigte, erlischt auch die Vollmacht.

Bankvollmacht für den Todesfall

Diese Art der Bankvollmacht tritt erst in Kraft, wenn der Kontoinhaber verstorben ist. Die Bankvollmacht wird zu Lebzeiten ausgestellt, die Vollmacht erhält eine aufschiebende Wirkung und wird erst im Todesfall des Kontoinhabers wirksam. Vorher ist diese Vollmacht nicht nutzbar.

Diese Vollmacht wird üblicherweise zugunsten von Ehegatten oder nahen Angehörigen ausgestellt, damit diese nicht auf die Erteilung des Erbscheins angewiesen sind.

Bankvollmacht für den Fall der Fürsorgebedürftigkeit

Eine bedingte Bankvollmacht kann für den Fall einer Fürsorgebedürftigkeit des Kontoinhabers aus Altersgründen, durch Unfall oder einer schweren Erkrankung vergeben werden.

Bei den Banken gibt es jedoch Unterschiede, wie die Fürsorgebedürftigkeit nachgewiesen werden muss. Die Formulierung der Voraussetzung, wann eine Fürsorgebedürftigkeit vorliegt, muss in der Vollmacht so gestaltet werden, dass diese durch die Bank überprüft werden kann.

Bankvollmacht bis zum Todesfall

Neben den zeitlich unbeschränkten Standardvollmachten kann der Kontoinhaber auch andere Regelungen mit der Bank treffen. Mit einer Bankvollmacht bis zum Todesfall, erlischt diese automatisch mit dem Tod des Kontoinhabers.

Diese Art der Kontovollmacht bedeutet für die Bank einen erhöhten Aufwand. Bei jeder Anweisung des Bevollmächtigten muss die Bank prüfen, ob der Kontoinhaber noch lebt.

Neben dem erhöhten Aufwand gehen die Banken hierbei auch ein hohes Risiko ein, indem sie möglicherweise Verfügungen zulassen, obwohl der Kontoinhaber zwischenzeitlich verstorben ist.

Widerruf

Kontovollmachten können jederzeit vom Kontoinhaber gegenüber der Bank einseitig widerrufen werden. Der Widerruf führt zum sofortigen Erlöschen der Kontovollmacht. Sobald jedoch die Geschäftsunfähigkeit oder der Tod des Bevollmächtigten eintritt, erlischt die Vollmacht automatisch. Dies gilt auch bei einer Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Kontoinhabers.